Gültige VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES (EG) über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln verbietet es, auf den Verpackungen von Nahrungsergänzungsmitteln irgendwelche sogenannten "Gesundheitsangaben" zu machen, außer denjenigen, die direkt von der Europäischen Kommission oder der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit genehmigt werden. „Gesundheitsangaben“ sind im Rahmen der Verordnung alle Angaben, die behaupten, andeuten oder aus denen hervorgeht, dass es sich um heilende Wirkungen handelt.
Die Firma REWOSKIN medical hat stets wahrheitsgemäße Informationen auf der Grundlage der Fachkenntnisse, mit denen die Produkte entwickelt und hergestellt wurden, auf der Grundlage von Forschungen, denen die Produkte unterzogen wurden, auf der Grundlage der Zusammenarbeit mit Fachleuten auf diesem Gebiet, auf der Grundlage von Fachzeitschriften, Fachpublikationen usw. angegeben.
Die Firma REWOSKIN medical hat ein Interesse daran, dass Sie so viele wahrheitsgemäße Informationen über die Produkte erhalten wie möglich, muss jedoch gleichzeitig die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften respektieren.
Mehr Informationen über die heilenden Wirkungen der aktiven Substanzen, als wir aufgrund der EU-Gesetzgebung bei den entsprechenden Produkten angeben können, finden Sie in Fachliteratur, Arzneibüchern und Lehrbüchern.
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